Oben ohne: Warum Gleichberechtigung in Deutschland bei deinem nackten Oberkörper aufhört
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Nach dem Grundgesetz sind alle Menschen gleich, aber trotzdem ist es möglich, dass Ordnungsamt und Polizei zwischen nackten Frauen- und Männerbrüsten unterscheiden. Wie kann das sein?
Alle Fotos: Hakki Topcu
Shay zieht erst ihr Shirt und dann ihren BH aus, legt sich ins Gras und genießt die Sonne. Ganz in der Nähe sonnt sich ein älterer Mann. "Der hatte auch nur eine Unterhose an, so wie ich", sagt sie. Alles ziemlich normal an einem heißen Sommertag in Berlin, an einer abgelegenen Stelle auf dem Tempelhofer Feld. Dann kommt der Sicherheitsdienst. "Zieh dir mal was an", habe eine Mitarbeiterin der Parkaufsicht zu ihr gesagt, erzählt Shay, die extra eine Stelle ausgewählt hatte, an der keine Familien in der Nähe waren.
"Ich habe den Grund nicht verstanden, vor allem weil fünf Meter neben mir ein Typ lag, der auch oben ohne war", sagt Shay. Als sie die Parkaufseherin fragt, warum der Mann sich nicht anziehen müsse, bekommt sie eine Antwort, die zeigt, wie ungleich unserer Gesellschaft Männer- und Frauenkörper behandelt: "Du hast Brüste und er nicht."
Shay fand das ziemlich merkwürdig, aber zog sich trotzdem an. "Als sie weg waren, habe ich mich natürlich wieder ausgezogen. Aber ich habe mich dumm gefühlt, weil ich das Gesetz nicht kannte."
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Shays Geschichte ist nichts Außergewöhnliches, etwas, das jeder Frau passieren könnte. Aber genau das ist der Punkt: Dass Leute von Sicherheitsdiensten, Ordnungsämtern oder Polizei das Gleiche zu einem Mann sagen würden, ist unwahrscheinlich – wenn er nicht gerade am Zaun einer Kita rüttelt.
Dass das extrem ungerecht ist, darauf kann man sich schnell einigen. Nur: War die Parkwärterin trotzdem im Recht? Dürfen Frauen in Deutschland nicht oben ohne rumlaufen, Männer aber schon? Und wie zur Hölle kann es dann sein, dass im Grundgesetz steht, "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"?
Das Krasse ist: Obwohl kein Gesetz in Deutschland Frauen untersagt, sich in der Öffentlichkeit das Top auszuziehen, gibt es Leute, die ihnen das trotzdem verbieten können. Wie das sein kann? Wir haben uns die entsprechenden Gesetze und Verordnungen mal genau angeschaut. Und jetzt wird es richtig absurd.
Wer entscheidet, was sich im Park gehört und was nicht?
Das Tempelhofer Feld, der Park auf dem ehemaligen Flughafen Tempelhof, gehört der Stadt, also im Prinzip der Allgemeinheit. Das Sagen hat allerdings ein privater Sicherheitsdienst. Der arbeitet im Auftrag der "Grün Berlin GmbH", die das Tempelhofer Feld wiederum im Auftrag der Stadt verwaltet. Der Sicherheitsdienst, das sind die Leute in den marineblauen Poloshirts, die auch gegen 22:30 Uhr mit ihren Autos über die Rollfelder fahren und die letzten Besucher und Besucherinnen verscheuchen. Sie setzen für die "Grün Berlin GmbH" das Hausrecht der Stadt durch.
Der Generationswechsel der Freikörperkultur
Frederika Ferkova
"Wenn der Hausrechtsinhaber etwas nicht möchte, hat er das Recht, es zu untersagen", sagt der Berliner Strafverteidiger Carsten R. Hoenig. Hat die Stadt Berlin also etwas gegen nackte Brüste, kann sie Frauen zunächst einmal verbieten, sich auszuziehen. Das ist so ähnlich wie bei Facebook, wo weibliche Brustwarzen ein Löschungsgrund für einen Beitrag sind, männliche hingegen nicht.
In der Benutzungsordnung des Tempelhofer Felds [pdf] steht allerdings gar nichts von einem Oben-Ohne-Verbot. Wir kommen zur Absurdität Nr. 1: Muss es auch nicht.
"Die Hausordnung bestimmt nur Allgemeines