Cannabis online bestellen ohne Rezept: Strafmaß und Konsequenzen
Wer „weed de“ googelt, landet schnell bei Shops mit grünen Logos, neutralen Verpackungen und großen Versprechen. Manche sitzen angeblich in Holland, andere in Spanien, wieder andere tarnen sich als „CBD-Store“ und verkaufen im Kleingedruckten doch THC-haltige Ware. Klingt bequem. Die eigentliche Frage ist aber weniger, wie diskret der Versand verläuft, sondern was juristisch passiert, wenn ein Paket mit Cannabis ohne Rezept auf deinem Namen eintrifft. Und was realistische Konsequenzen sind, wenn du erwischt wirst, von Verwarnung bis Hausdurchsuchung.
Ich habe in der Praxis gesehen, wie solche Fälle laufen: vom Kiffer mit zwei Gramm Blüte bis zum Studenten, der 50 Gramm „für Freunde“ mitbestellt hat und damit unbeabsichtigt in den Handel rutscht. Das Strafmaß hängt an ein paar harten Variablen, an weichen Faktoren wie Einstellung der Staatsanwaltschaft und am Timing. Und ja, seit der Teil-Legalisierung in Deutschland hat sich manches verschoben, aber noch lange nicht zugunsten wilder Online-Orders.
Erst das Spielfeld, dann die Züge: Wo steht das Gesetz gerade?
Deutschland hat mit dem Cannabisgesetz (CanG) die private, erwachsene Nutzung in klaren Grenzen entkriminalisiert. Der Kern für Konsumentinnen: Besitz kleiner Mengen zum Eigenkonsum ist in bestimmten Rahmen straffrei oder wird nicht verfolgt. Der Haken liegt im Detail, nämlich bei:
Menge, Wirkstoffgehalt und Verwendungszweck Erwerbsweg und Importbezug Jugendschutz und öffentliche Sicherheit
Der große Unterschied: Erwerb und Handel bleiben ohne Genehmigung verboten. Legale Bezugsquellen sind sehr eng definiert, etwa Anbauvereinigungen unter strengen Auflagen. Der „Kauf im Netz ohne Rezept“ fällt aus dieser Logik heraus. Er ist in der Regel ein illegaler Erwerb und häufig sogar Einfuhr oder versuchte Einfuhr, sobald die Ware aus dem Ausland kommt. Und bei Einfuhr zieht das Betäubungsmittelrecht alte, scharfe Zähne.
Wenn du mit medizinischem Cannabis arbeitest: Der Besitz ist legal, wenn ein gültiges Rezept vorliegt und die Ware aus einer legalen Quelle stammt, meist Apotheke. Ein Onlinekauf über ausländische Shops ohne deutsche Apothekenkette und ohne Rezept fällt nicht darunter.
Online bestellen klingt harmlos, rechtlich ist es Beschaffungskriminalität light
Das Strafrecht interessiert sich nicht für „Shop-Frontend nett, Support freundlich“. Es schaut auf Tathandlungen. Beim Onlinekauf sind das typischerweise:
Erwerb, wenn die Übergabe in Deutschland stattfindet. Einfuhr, wenn das Paket die Grenze überschreitet und THC-haltige Ware enthält. Besitz, sobald es bei dir liegt. Bei größeren Mengen oder Mitbestellung für Dritte: Handeltreiben.
Kleine, aber folgenreiche Nuance: Bereits die Bestellung kann als Versuch gewertet werden, wenn Behörden das Paket herausfischen. Je nach Konstellation hast du dann Versuch der Einfuhr und des Erwerbs an der Backe, auch wenn du nie einen Krümel gesehen hast.
Wie Ermittlungen tatsächlich starten
Fast nie durch Zufall. In der Praxis kommen Pakete an drei Engstellen ins Scheinwerferlicht:
Zoll am internationalen Postzentrum: Röntgen, Spürhunde, Stichproben. Haribo-Beutel mit Vakuum-Inlay fallen öfter auf, als Händler glauben. Paketdienst-Logistik: verdächtige Absender, mehrfach identische Sendungen an denselben Namen, muffiger Geruch, beschlagene Folie. Ermittlungen gegen Händler: Wenn ein Shop hochgeht, werden Versandlisten ausgewertet. Dann klopft es Wochen später bei Empfängern.
Wenn der Zoll fündig wird, läuft oft folgendes Drehbuch: Sicherstellung, Substanztest, Benachrichtigung der zuständigen Staatsanwaltschaft. Manchmal folgt eine kontrollierte Lieferung, um zu sehen, wer das Paket entgegennimmt. Wird es zugestellt und du nimmst an, kann das als Besitznachweis dienen. Alternativ bekommst du Post für eine Vernehmung als Beschuldigte oder Beschuldigter.
Strafmaß, ganz ohne Drama: Wovon hängt es ab?
Drei harte Treiber dominieren:
Nettomenge THC: Gerichte zählen nicht die Gramm Blüte, sondern den Wirkstoff. 10 Gramm Gras mit 15 Prozent THC sind 1,5 Gramm THC. Schwellen für „geringe“, „mittlere“ und „nicht geringe Menge“ knüpfen daran. Einfuhr ja oder nein: Einfuhr ist rechtlich schärfer als bloßer Erwerb innerhalb Deutschlands. Der Gesetzgeber bewertet Grenzüberschreitung als zusätzliches Unrecht. Eigenbedarf oder Handel: Bestellst du für dich oder verteilst du weiter, gegen Geld oder auch nur gegen „Unkostenbeitrag“.
Dazu kommen weiche Faktoren: Vorstrafen, Geständnis, Kooperation, Reue, persönliche Umstände. Ersttäter im kleinen Rahmen landen oft bei Geldstrafe oder Einstellung, Vielbesteller mit Telegram-Verkaufsschema geraten schnell in Freiheitsstrafen, teilweise ohne Bewährung.
Geringe Menge, Einstellung, Verwarnung: Ja, aber nicht garantiert
Viele hoffen auf die „geringe Menge“ und eine Einstellung nach Opportunitätsprinzip. Das gibt es. Allerdings entscheiden Staatsanwaltschaften regional unterschiedlich, und die geringe Menge ist keine pauschale Freikarte. Zwei Fallstricke:
Einfuhr sprengt die Schonung häufig. Selbst kleine Mengen aus den Niederlanden können als Einfuhrdelikt verfolgt werden, das ungern eingestellt wird. Wiederholung: Zwei, drei Mal „klein und privat“ lässt die Geduld sinken. Dann kippt die Sache in Anklage.
Was ich in Akten oft sehe: Bei 1 bis 3 Gramm Nettowirkstoff, Ersttat, klares Eigenkonsum-Setting und kooperativem Verhalten kommt eine Einstellung gegen geringe Auflage in Betracht. Die Auflage kann eine Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung sein, in Größenordnungen zwischen 100 und 800 Euro, je nach Einkommen. Aber garantiere dir niemand.

Wenn’s dicker wird: Handel, nicht geringe Menge, bewaffnet? Dann wird es ernst
Handeltreiben beginnt schneller als gedacht. Du bestellst 40 Gramm, gibst Freunde mit 5 Gramm ab, nimmst 50 Euro, „nur Kostendeckung“. Juristisch ist das Handel. Und wenn Mengenbereiche klettern, drohen Mindeststrafen. Das Wort „nicht geringe Menge“ ist kein Gefühl, sondern ein rechtlicher Schwellenwert an der THC-Nettomenge. Wer darüber liegt, landet im Bereich mit empfindlichen Freiheitsstrafen. Wenn dann noch Einfuhr oder Waffenbesitz in räumlicher Nähe dazukommen, sind Bewährungen selten.
Selbst ohne dicke Schwellen kann die Summe aus mehreren Einzelbestellungen als Gesamtmenge gewertet werden, wenn ein fortgesetzter Plan nachweisbar ist. Genau diese Kaskade unterschätzen Online-Besteller, die monatlich „Klein“ ordern.
Praxisnahe Szenarien, so laufen die Dinge wirklich
Szenario 1, die kleine Bestellung: Tim, 24, bestellt 7 Gramm Blüte aus einem niederländischen Shop. Der Zoll fischt das Paket. THC-Gehalt 14 Prozent, also knapp 1 Gramm THC netto. Ersttat, WhatsApp zeigt keine Verkäufe. Ergebnis in vielen Regionen: kurze Vernehmung, Eintrag als Beschuldigter, dann Einstellung gegen Zahlung von 300 Euro. In manchen Bundesländern wird auch ohne Auflage eingestellt. In anderen wird Anklage erhoben, aber häufig endet es mit einer Geldstrafe von 20 bis 40 Tagessätzen.
Szenario 2, die Sammelbestellung: Lina, 29, bestellt „für die Runde“ 50 Gramm, teilt in 5-Gramm-Beutel und lässt Freunde anteilig zahlen. Der Shop sitzt in Spanien. Zoll stellt sicher, kontrollierte Lieferung, Annahme beim Kiosk nebenan. Chats zeigen die Verabredung zum Weiterverkauf. Ergebnis, je nach Vorstrafen: Anklage wegen Handeltreiben und Einfuhr. Freiheitsstrafe möglich, oft zur Bewährung, aber Geldstrafen im unteren Bereich sind dann unwahrscheinlich. Je nachdem, ob noch Waage, Tütchen, Kassenbuch gefunden werden, kann sich das verschärfen.
Szenario 3, chronische Bestellung: Jonas, 33, hat in zwölf Monaten zwölf Pakete à 10 Gramm erhalten. Der Händler fliegt auf, Kundendaten landen bei der Polizei. Kettenzeitraum, gleichförmiges Vorgehen, Teilgeständnis. Auch ohne Weiterverkauf kann die Summe unangenehm werden, und eine Einstellung ist selten. Hier sehe ich in der Praxis solide Geldstrafen, im Wiederholungsfall auch Bewährungsandrohungen.
Was oft übersehen wird: Folgeprobleme jenseits des Urteils
Strafrecht ist die eine Spur, Nebenfolgen sind die andere. Drei typische Nebenschäden:
Fahrerlaubnis: Schon der Verdacht auf regelmäßigen Konsum kann die Führerscheinstelle aktivieren. Medizinisch-psychologische Untersuchung, Abstinenznachweise, Blutuntersuchungen. Das kann teurer werden als die Strafe. Ausländerrecht: Wer keinen deutschen Pass hat, riskiert aufenthaltsrechtliche Maßnahmen bei einschlägigen Delikten, vor allem Handel und Einfuhr. Berufliches: Ein Eintrag im Führungszeugnis verschließt Jobs, die ein „sauberes Blatt“ verlangen. Pädagogik, Pflege, öffentlicher Dienst, Sicherheitsgewerbe.
Dazu kommen Hausdurchsuchungen, die mehr zerstören als nur Ordnung. Türen, Nachbarschaftsgerede, Beschlagnahmen von Elektronik. Selbst wenn am Ende eingestellt wird, bleibt der Schaden.
Wie Behörden denken, das hilft bei deinen Entscheidungen
Ermittler suchen Muster: Regelmäßigkeit, Vertriebslogik, Gewinnabsicht. Zufällige Einmalhandlung wird milder bewertet als planvolle Beschaffung. Kommunikation ist häufig der wunde Punkt. „Nur für die Gang, nix Kommerzielles“ liest sich in Akten wie ein halbes Geständnis. Screenshots, Kontoauszüge, Bargeldbündel neben https://penzu.com/p/d8b1e189c5ca4777 Cliptüten sind für die Staatsanwaltschaft wie rote Flaggen.
Die zweite Denkschiene ist Risikopriorisierung. Große Fische zuerst, ja. Aber bei Einfuhrdelikten sind auch kleine Fälle verfolgungswürdig, weil die Grenzkomponente politisch sensibel ist. Heißt: Das Argument „war doch nur wenig“ trägt weniger, sobald eine Landesgrenze mitspielt.
Typische Shop-Versprechen, die juristisch wertlos sind
„Stealth-Verpackung“, „EU-legal“, „unter 0,3 Prozent THC“ und „nur Aromablüten, nicht zum Verzehr“. Diese Label sind Marketing, kein Schutzschild.
Unter 0,3 Prozent THC bezieht sich oft auf Hanf-Rohstoffe in der Landwirtschaft. Sobald psychoaktive THC-Gehalte vorliegen, ist es Betäubungsmittel. Und selbst bei CBD-Blüten können in Deutschland Polizeibehörden beschlagnahmen, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken naheliegt. Der Laborwert entscheidet, nicht das Etikett. „EU-legal“ meint häufig, dass der Verkauf im Herkunftsland geduldet wird. Das ändert nichts an der deutschen Rechtslage bei Einfuhr. „Nur Sammlerstück, nicht zum Konsum“ rettet niemanden, wenn der tatsächliche Zweck offensichtlich Konsum ist.
Kurz gesagt: Diese Beruhigungspillen mögen für den Checkout wirken, vor Gericht spielen sie keine Rolle.
Was ändert die Teil-Legalisierung konkret für Onlinebesteller ohne Rezept?
Ein Teil der Gefahren hat abgenommen, aber nicht da, wo die Shops werben. Wer sich im Rahmen zulässiger Besitzmengen bewegt und privat konsumiert, hat weniger zu befürchten, wenn die Ware aus einer legalen Quelle kommt. Das ist die Crux. Onlinebestellungen ohne die vorgesehenen Bezugswege bleiben problematisch. Einfuhr bleibt strafbar. Handel bleibt strafbar. Jugend- und Gesundheitsschutz bleiben harte Anker.
Dazu kommt: Die rechtliche Lage ist noch in Bewegung. Übergangsregeln, Auslegung durch Staatsanwaltschaften, unterschiedliche Praxis der Bundesländer. Das hilft im Zweifel der Verteidigung, schafft aber keine Sicherheit für die Beschaffung über obskure Shops.
Wenn du bereits bestellt hast und Post vom Zoll bekommst
Zwei goldene Regeln, die ich in Beratungen fast mantraartig wiederhole:
Rede nicht ohne anwaltliche Rücksprache. Du musst keine Angaben zur Sache machen. Personalien ja, Tatvorwurf nein. Keine freiwillige Einwilligung in Hausdurchsuchungen. Wenn die Polizei mit Beschluss vor der Tür steht, kooperiere ruhig, aber ohne zu plappern. Wenn sie ohne Beschluss fragt, ob sie „mal schauen darf“, verneine freundlich.
Wenn du eine Vorladung als Beschuldigte oder Beschuldigter erhältst, musst du nicht erscheinen. Dein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen. Der Inhalt der Akte entscheidet die Strategie: War es nur ein Verdacht, liegt ein Laborbefund vor, gibt es Chatlogs.
Aus der Praxis: Ein frühes, klug dosiertes Geständnis kann Strafe reduzieren, aber nur, wenn der Sachverhalt ohnehin wasserdicht ist. Wenn die Beweislage wackelt, ist Schweigen Gold. Beides ist keine Moralfrage, sondern Taktik.
Häufige Fehler, die Situationen eskalieren lassen
Der Klassiker ist die „freundliche Erklärung“ am Türspalt: „Ist nicht meins, ich halte es nur für einen Freund.“ Das ist eine Selbsteinführung in Besitz- und Handeltreibenstatbestände. Ein anderer Fehler: Alibi-Chats löschen, während Beamte im Flur stehen. Das bringt Verdunkelungsverdacht und kann Haftgründe auslösen.
Ein eher leiser, aber folgenreicher Fehler: Die Führerscheinfrage ignorieren. Wenn der Bluttest später aktiv wird, stehst du ohne Plan da. Besser früh informieren und, wenn sinnvoll, drei bis sechs Monate dokumentierte Abstinenz einleiten. Das rettet oft die Fahrerlaubnis.
Alternativen, die rechtlich sauberer sind
Wenn du medizinisches Cannabis brauchst, geh den offiziellen Weg über den Arzt. Ja, das verläuft nicht immer friktionsfrei. Ein realistischer Ablauf: Erstgespräch beim Hausarzt, Überweisung zu einem spezialisierten Arzt, Dokumentation vorheriger Therapien, Antrag bei der Krankenkasse. Privatrezept geht schneller, ist aber teurer. Lieferkette: deutsche Apotheke, dokumentierte Sichtprüfung, verlässlicher THC-Gehalt. Das ist die Route, die im Zweifel jede Polizeikontrolle übersteht.
Für Freizeitkonsum gilt: Prüfe die legalen Bezugswege, so wie sie in deinem Bundesland real existieren. Und wenn es die noch nicht oder nur eingeschränkt gibt, entscheide bewusst, ob dir das Risiko eines Onlineimports den Nerv und die möglichen Nebenfolgen wert ist. Viele lesen das und sagen sich, einmal wird schon klappen. Das Problem ist nicht das eine Mal, sondern der Rhythmus, mit dem Gewohnheiten Strukturen bilden, die Ermittlungen greifen lassen.
Kurz zu „Weed de“ und der Illusion nationaler Shops
„weed de“ als Suchbegriff lässt vermuten, es gäbe deutsche Shops, die legal versenden. Was ich sehe: Domains mit .de, die Server aber woanders, die Betreiber anonym, Zahlung über Kryptowährungen oder Prepaid-Karten. Einige verkaufen CBD-Produkte legal, mischen aber THC-Blüten oder Edibles in intransparenten Kategorien unter. Das ist nicht Grauzone, das ist Rotzone. Das deutsche Recht greift, sobald Ware nach Deutschland gelangt, egal wo der Shop sitzt.
Wenn du trotzdem bestellst: Schadensbegrenzung statt Kopf in den Sand
Ich werbe nicht fürs Bestellen, aber ich kenne die Realität. Wer sich trotzdem darauf einlässt, sollte wenigstens Risiken nicht verdoppeln.
Bestelle nicht für andere. Keine Sammelbestellungen, keine „Kostenteilung“. Juristisch ist das der Schalter, der Eigenbedarf in Handel verwandelt. Verzichte auf Chat-Protokolle, die Verteilen oder Geldflüsse dokumentieren. Nichts „zur Absicherung“ festhalten, was später gegen dich spricht. Lass keine Drogenutensilien mit Verkaufsbezug herumliegen, also dutzende Tütchen, Feinwaage, Kassenbuch. Das sind Deutungsanker. Sei dir bewusst, dass wiederholte Bestellungen als fortgesetzter Plan betrachtet werden. „Nur diese eine“ ist weniger riskant als zwölf kleine. Und ja, Führerschein im Blick behalten: Wenn du Konsument bist, vermeide Fahren unter Einfluss und denke an mögliche Kontrollen mit Urin- oder Bluttest.
Diese Punkte sind keine Garantie. Sie reduzieren nur die typischen Eskalationspfade, die ich in Akten wieder und wieder sehe.
Was Verteidiger real durchsetzen können
Gute Verteidigung ist kein Zauber, sondern saubere Handarbeit. Drei Hebel sind in diesen Konstellationen besonders wirksam:
Beweismittelangriff: War es wirklich THC-haltig, was sagt das Labor, ist die Kette der Sicherstellung lückenlos, gab es eine rechtmäßige Durchsuchung. Kleine Verfahrensfehler retten selten den ganzen Fall, aber sie helfen bei Einstellungen. Einordnung als Eigenbedarf: Mengen, Konsumgewohnheiten, fehlende Handelsindizien. Ein stringentes Bild vermeidet den Sprung in härtere Strafrahmen. Verfahrensökonomie: Frühe, sinnvolle Verständigung mit der Staatsanwaltschaft. Einstellung gegen Auflage oder Strafbefehl statt öffentlicher Hauptverhandlung. Das spart Nerven und senkt oft das Strafmaß.
Und manchmal ist der beste Move, gar nicht zu kämpfen, sondern nur den Aufschlag zu dämpfen. Du willst nicht jedes Verfahren zum Präzedenz machen, wenn die Fakten klar sind.
Ein Wort zur Psyche hinter der Entscheidung
Viele unterschätzen den Stress, der mit einem Ermittlungsverfahren einhergeht. Schlaf wird dünn, jeder Paketbote lässt das Herz rasen, jede unbekannte Telefonnummer klingt nach Polizei. Wenn du dich in so einer Spirale wiederfindest, ist es keine Schwäche, kurz zu stoppen und neu zu planen. Juristisch saubere Wege, Pausen, Beratung, das sind keine Luxusgüter. Ich habe genug Leute erlebt, die erst mit einem echten Schreck ihr Verhalten ändern. Besser vorher.
Der nüchterne Bottom Line
Cannabis online ohne Rezept zu bestellen bewegt dich in Deutschland weiterhin in riskanten Zonen. Der Besitz kleiner Eigenbedarfs-Mengen ist in Teilen entkriminalisiert, der Erwerb über illegale Kanäle und vor allem die Einfuhr sind es nicht. Strafmaß und Konsequenzen hängen am Wirkstoffgehalt, am Einfuhrbezug und daran, ob du in die Logik des Handels rutschst. Für Ersttäter mit kleiner Menge ist eine Einstellung möglich, aber nicht sicher. Für Sammelbestellungen und Wiederholungsfälle steigen die Einsätze schnell. Neben der Hauptstrafe drohen Nebenschäden wie Führerscheinprobleme, die in der Lebensrealität härter treffen als ein paar Tagessätze.
Wenn du medizinisch konsumierst, nimm den offiziellen Pfad. Wenn du privat konsumierst, orientiere dich an legalen Bezugswegen und nimm Abstand von Importen. Und wenn du schon Post vom Zoll hast, schütze dich: schweigen, Anwalt, Akteneinsicht, erst dann entscheiden. Das klingt nüchtern, vielleicht unsexy. Aber es ist der Unterschied zwischen einer lästigen Episode und einem Kapitel, das dir Jahre nachhängt.