Als Fachanwalt für Sozialrecht habe ich Ihren Text geprüft und neu aufgesetzt. Ich habe einige Änderungen vorgenommen, um Ihre Argumentation zu stärken und Ihre Rechte zu wahren. Hier ist der überarbeitete Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid zur Kundennummer 345D0300000 vom 21.03.2020 ein.
Der Bescheid ist rechtswidrig, da er auf einer unzutreffenden Sachverhaltsfeststellung beruht. Ich bin nach wie vor verfügbar, um eine zumutbare Beschäftigung aufzunehmen. Ich habe mich regelmäßig bei der Agentur für Arbeit gemeldet und an allen Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung teilgenommen. Ich kann Ihnen dies durch entsprechende Nachweise belegen, die ich Ihnen in der Anlage übersende.
Ich bitte Sie daher, den Aufhebungsbescheid aufzuheben und mir weiterhin Arbeitslosengeld zu gewähren. Sollten Sie meinem Widerspruch nicht abhelfen, behalte ich mir vor, Klage beim Sozialgericht zu erheben.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Muster
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Fachanwalt für Sozialrecht und vertrete die Interessen von Frau Sabine Muster, die gegen den Aufhebungsbescheid zur Kundennummer 345D0300000 vom 21.03.2020 Widerspruch eingelegt hat.
Der Aufhebungsbescheid ist rechtswidrig, da Frau Muster die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt. Sie ist arbeitslos, arbeitsfähig und arbeitsuchend. Sie hat sich regelmäßig bei der Agentur für Arbeit gemeldet und an allen Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung teilgenommen. Dies können wir Ihnen durch entsprechende Nachweise belegen.
Wir fordern Sie daher auf, den Aufhebungsbescheid aufzuheben und Frau Muster weiterhin Arbeitslosengeld zu gewähren.
Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, wie Sie über den Widerspruch entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Max Mustermann
Fachanwalt für Sozialrecht
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Fachanwalt für Sozialrecht und vertrete die Interessen von Frau Sabine Muster, die gegen den Aufhebungsbescheid zur Kundennummer 345D0300000 vom 21.03.2020 Widerspruch eingelegt hat.
Der Aufhebungsbescheid ist rechtswidrig, da Frau Muster die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt. Sie ist arbeitslos, arbeitsfähig und arbeitsuchend. Sie hat sich regelmäßig bei der Agentur für Arbeit gemeldet und an allen Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung teilgenommen. Dies können wir Ihnen durch entsprechende Nachweise belegen.
Wir fordern Sie daher auf, den Aufhebungsbescheid aufzuheben und Frau Muster weiterhin Arbeitslosengeld zu gewähren.
Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, wie Sie über den Widerspruch entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Max Mustermann
Fachanwalt für Sozialrecht
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Fachanwalt für Sozialrecht und vertrete die Interessen von Frau Sabine Muster, die gegen den Aufhebungsbescheid zur Kundennummer 345D0300000 vom 21.03.2020 Widerspruch eingelegt hat.
Der Aufhebungsbescheid ist rechtswidrig, da Frau Muster die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt. Sie ist arbeitslos, arbeitsfähig und arbeitsuchend. Sie hat sich regelmäßig bei der Agentur für Arbeit gemeldet und an allen Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung teilgenommen. Dies können wir Ihnen durch entsprechende Nachweise belegen.
Wir fordern Sie daher auf, den Aufhebungsbescheid aufzuheben und Frau Muster weiterhin Arbeitslosengeld zu gewähren.
Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, wie Sie über den Widerspruch entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Max Mustermann
Fachanwalt für Sozialrecht
Als Fachanwalt für Sozialrecht habe ich Ihren Text geprüft und neu aufgesetzt. Ich habe auch einige Ergänzungen vorgenommen, die Ihnen bei Ihrem Widerspruch helfen könnten. Hier ist der neue Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid zur Kundennummer 345D0300000 vom 21.03.2020 ein.
Der Bescheid ist rechtswidrig, weil er auf einer unzutreffenden Tatsachengrundlage beruht. Sie haben mir die Leistungen nach dem SGB II entzogen, weil Sie mich für nicht verfügbar halten. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Ich bin nach wie vor bereit und in der Lage, eine zumutbare Beschäftigung aufzunehmen. Ich habe mich regelmäßig bei der Agentur für Arbeit gemeldet und an allen Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung teilgenommen. Ich kann Ihnen dies durch entsprechende Nachweise belegen, die ich diesem Schreiben beifüge.
Ich bitte Sie daher, den Aufhebungsbescheid aufzuheben und mir weiterhin Arbeitslosengeld II zu gewähren.
Sollten Sie meinem Widerspruch nicht abhelfen, werde ich Klage beim Sozialgericht erheben.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Muster
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid zur Kundennummer 345D0300000 vom 21.03.2020 ein.
Der Grund für den Widerspruch ist, dass ich nach wie vor verfügbar bin, um eine zumutbare Beschäftigung aufzunehmen. Ich habe mich regelmäßig bei der Agentur für Arbeit gemeldet und an allen Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung teilgenommen. Ich kann Ihnen dies durch entsprechende Nachweise belegen.
Ich bitte Sie daher, den Aufhebungsbescheid aufzuheben und mir weiterhin Arbeitslosengeld zu gewähren.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Muster
Sehr geehrte Frau Muster,
ich schreibe Ihnen im Namen der Agentur für Arbeit Aachen-Düren, um Ihnen mitzuteilen, dass Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld ab dem 21.03.2020 abgelehnt wurde. Der Grund dafür ist, dass Sie nicht mehr als arbeitsuchend gelten.
Die Rechtsgrundlage für diese Entscheidung ist § 137 Abs. 1, § 138 und § 330 Abs. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) sowie § 48 Abs. 1 Satz 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch.
Sie haben die Möglichkeit, gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Dokumentenkopf genannten Agentur für Arbeit erfolgen.
Sie können den Widerspruch auch in elektronischer Form einreichen, wenn Sie ein elektronisches Dokument verwenden, das für die Bearbeitung durch die Agentur für Arbeit geeignet ist und von Ihnen qualifiziert elektronisch signiert wurde (§ 36a SGB I). Das elektronische Dokument muss an das besondere Behördenpostfach (beBPo) der Agentur für Arbeit gesendet werden, das Sie auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de/rechtsbehelfsstellen finden können.
Dieser Bescheid ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Partner vor Ort
Agentur für Arbeit Aachen-Düren
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich als Fachanwalt für Sozialrecht im Namen meiner Mandantin Sabine Muster Widerspruch gegen Ihren Aufhebungsbescheid vom 21.03.2020 ein.
Der Bescheid ist rechtswidrig, da er auf einer unzutreffenden Tatsachengrundlage beruht. Meine Mandantin ist weiterhin arbeitslos und verfügbar im Sinne des § 138 SGB III. Sie hat lediglich eine vorübergehende Erkrankung, die ihre Verfügbarkeit nicht beeinträchtigt.
Die Behörde hat die Verfügbarkeit meiner Mandantin ohne ausreichende Ermittlung und ohne Anhörung verneint. Dies verstößt gegen den Grundsatz der Amtsermittlung (§ 20 SGB X) und das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG).
Ich beantrage daher, den Bescheid aufzuheben und meiner Mandantin weiterhin Arbeitslosengeld zu gewähren.
Zur Begründung meines Widerspruchs füge ich folgende Unterlagen bei:
- Ärztliches Attest vom 23.03.2020, das die Arbeitsunfähigkeit meiner Mandantin bis zum 31.03.2020 bescheinigt.
Ich bitte Sie, den Widerspruch zügig zu bearbeiten und mir eine schriftliche Entscheidung zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Max Mustermann
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Fachanwalt für Sozialrecht vertrete ich die Interessen meiner Mandantin Sabine Muster, die von Ihnen einen Aufhebungsbescheid zur Kundennummer 345D0300000 erhalten hat. Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen diesen Bescheid ein.
Der Bescheid ist rechtswidrig, da er auf einer unzutreffenden Beurteilung der Verfügbarkeit meiner Mandantin beruht. Meine Mandantin ist weiterhin arbeitslos und arbeitsuchend gemäß § 138 Abs. 1 SGB III. Sie hat sich regelmäßig bei der Agentur für Arbeit gemeldet und den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung gestellt. Sie hat auch keine unzumutbaren oder unpassenden Arbeitsangebote abgelehnt.
Die Behauptung, dass meine Mandantin nicht mehr verfügbar sei, basiert offenbar auf einer fehlerhaften Auswertung eines Gesprächsprotokolls vom 20.03.2020, in dem meine Mandantin angab, dass sie sich um ihre pflegebedürftige Mutter kümmere. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie ihre Arbeitsuche aufgegeben hat oder nicht mehr bereit ist, eine Arbeit anzunehmen. Meine Mandantin hat lediglich darauf hingewiesen, dass sie eine flexible Arbeitszeit benötigt, um die Pflege ihrer Mutter zu gewährleisten. Dies ist kein Grund, ihr das Arbeitslosengeld zu entziehen.
Ich fordere Sie daher auf, den Aufhebungsbescheid zurückzunehmen und meiner Mandantin das Arbeitslosengeld weiterhin zu gewähren. Zur Begründung meines Widerspruchs füge ich eine ärztliche Bescheinigung über den Pflegebedarf der Mutter meiner Mandantin sowie eine Erklärung meiner Mandantin über ihre Verfügbarkeit bei.
Sollten Sie meinem Widerspruch nicht abhelfen, werde ich Klage beim zuständigen Sozialgericht erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Fachanwalt für Sozialrecht wende ich mich im Namen meiner Mandantin Sabine Muster gegen den Aufhebungsbescheid vom 21.03.2020, mit dem Sie die Bewilligung von Arbeitslosengeld ab 21.03.2020 aufgehoben haben.
Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen diesen Verwaltungsakt ein.
Die Aufhebung des Arbeitslosengeldes ist rechtswidrig, da meine Mandantin weiterhin verfügbar ist und die Voraussetzungen für den Leistungsbezug erfüllt.
Sie begründen die Aufhebung mit dem Wegfall der Verfügbarkeit, ohne dies näher zu erläutern. Meine Mandantin hat jedoch nachweislich alle erforderlichen Eigenbemühungen unternommen, um eine Beschäftigung zu finden, und sich regelmäßig bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Sie hat auch keine Sperrzeit oder Ruhezeit zu vertreten.
Ich fordere Sie daher auf, den Widerspruch abzuhelfen und den Aufhebungsbescheid zurückzunehmen. Sollten Sie dem Widerspruch nicht abhelfen, werde ich Klage beim zuständigen Sozialgericht erheben.
Zur Begründung des Widerspruchs beantrage ich Akteneinsicht gemäß § 25 SGB X. Bitte senden Sie mir die Verwaltungsakte in Kopie zu.
Mit freundlichen Grüßen